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Warum Schulung anbieten
Durch die steigende Nachfrage nach Schulungskursen zu Arbeiten in großer Höhe eröffnet sich Ihnen eine einzigartige Möglichkeit, Ihr Geschäft auszubauen.
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Alle aktiven IPAF-Schulungszentren unterliegen Qualitätsprüfungen und müssen bei Qualitätssicherungsverfahren strenge Anforderungen erfüllen. So wird sichergestellt, dass die Schulungen weltweit stets auf einheitlich hohem Niveau durchgeführt werden.
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Das unabhängige Gütesiegel für Hubarbeitsbühnenvermieter
Das renommierte Gütesiegel IPAF Rental+ informiert Sie darüber, dass das von Ihnen gewählte Verleihunternehmen innerhalb der letzten 12 Monate unabhängig durch einen leitenden ISO 9001 Auditor überprüft wurde und die strengsten Be
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WAS IST EINE PAL CARD?
Eine PAL Card (Powered Access Licence) ist ein Ausbildungsnachweis für die Bedienung mobiler Hubarbeitsbühnen (MEWPs), Mastkletterarbeitsbühnen (MCWPs), als auch für Bauaufzüge (CHs).
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Holen Sie sich das IPAF Widget auf Ihre Website
IPAF Mitglieder können jetzt den IPAF Newsticker in ihre Website integrieren. Indem Sie Ihrer Website das „IPAF Widget“ hinzufügen, erhalten Sie einen Live-Newsfeed und unterstützen dadurch die Aktivitäten IPAFs.
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Thank you for signing up for the IPAF newsletter.
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Die Mitgliedschaft bei IPAF umfasst den Zugang zu einer Reihe von Dienstleistungen,
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Falls Sie Ihre PAL Card (Powered Access Licence) verloren haben, müssen Sie eine Ersatzkarte bestellen. Die Ersatzkarte ist gebührenpflichtig. Ihre Lizenz kann weiter über das Online-Verifizierungstool für PAL Cards überprüft werden.
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Der höchste Standard in der Vermietung von Höhenzugangstechnik
IPAF Rental+ bietet Ihren Kunden in jeder Phase des Miet-/Verleihprozesses der mobilen Hubarbeitsbühnen (MEWP) die Gewissheit, dass sie sich für ein Unternehmen mit den höchsten Standards und Best Practices
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Helfen Sie uns, unser Angebot zu verbessern. Bitte nehmen Sie an dieser kurzen Umfrage teil.
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5812: Was sind die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Schulung in Europa?
In der Richtlinie 95/63/EEC des Europäischen Parlaments und des Rates (geänderte Richtlinie 89/655/EEC), Artikel 7 ist Folgendes festgelegt:
"Unbeschadet der Festlegungen in Richtlinie 89/391/EEC, Artikel 12 liegt es in der Verantwortung des Arbeitgebers, dafür Sorge zu tragen, dass:
- ArbeitnehmerInnen, die Arbeitsgeräte nutzen oder betreiben, eine angemessene Ausbildung hierzu erhalten, einschließlich der Unterrichtung über alle mit einer solchen Arbeit verbundenen Risiken und Gefahren;
- ArbeitnehmerInnen, wie unter Artikel 5, Absatz 2 beschrieben, eine angemessene Schulung erhalten".
Dieser Absatz 2 des Artikels 5 bezieht sich auf Reparatur-, Modifizierungs- oder Wartungsarbeiten und legt fest:
"Wo mit dem Einsatz von Arbeitsgeräten oder Maschinen ein besonderes Risiko oder eine Gefahr für die Person verbunden ist oder gesundheitliche Risiken bestehen, liegt es in der Verantwortung des Arbeitgebers, dafür Sorge zu tragen, dass:
- "ArbeitnehmerInnen zur Ausführung von Reparatur-, Modifizierungs- oder Wartungsarbeiten eine ausreichende Ausbildung erhalten."