Neue EU-Maschinenverordnung veröffentlicht

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Eine neue EU-Maschinenverordnung wird eingeführt, die die bisherige EU-Maschinenrichtlinie ablösen wird. Sie wurde Ende Juni veröffentlicht und wird im Juli in Kraft treten. Die International Powered Access Federation (IPAF) hat ihre Mitglieder informiert und rät ihnen, die neue Richtlinie zu lesen und sich auf die Einhaltung vorzubereiten.  

Die neue Verordnung wurde im Juni veröffentlicht und wird im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl) als Verordnung (EU) 2023/1230 aufgeführt. Sie tritt am 19. Juli 2023 in Kraft, 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union. Der Geltungsbeginn ist der 14. Januar 2027. 

Brian Parker, IPAFs Leiter für Sicherheit und Technik, kommentiert: „IPAF bittet alle Mitglieder zu beachten, dass die neue Verordnung am 19. Juli in Kraft treten wird. Dies ist eine wichtige Entwicklung, und die Einhaltung der neuen Verordnung wird eine Grundvoraussetzung dafür sein, um Maschinen ab Januar 2027 auf dem europäischen Binnenmarkt in Verkehr bringen zu können. 

„Bitte machen Sie sich mit der neuen Richtlinie vertraut. Wenn ein Mitglied Fragen zur Anwendung oder Einhaltung der Richtlinie in Bezug auf Hubarbeitsbühnen hat, zögern Sie bitte nicht, sich mit mir oder einem Mitglied des IPAF-Teams in Verbindung zu setzen.“  

● Um mehr über den Übergang zur EU-Maschinenverordnung zu erfahren, klicken Sie hier. Besuchen Sie www.ipaf.org/contact um nähere Informationen über Ihre nächstgelegene Niederlassung oder Vertretung zu erhalten. 

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