IPAF GESUNDHEIT & FITNESS STATEMENT

Um Höhenzugangstechnik sicher zu bedienen, müssen Bediener in der Lage sein, Sicherheitsschilder, Warnhinweise und die Informationen im vom Hersteller mitgelieferten Handbuch zu lesen und zu verstehen. Dies erfordert, dass jede Person, die das Gerät bedient, über angemessene Lese- und Sprachfähigkeiten verfügt. Arbeitgeber und Aufsichtspersonen müssen feststellen, ob einzelne Personen Schwierigkeiten mit dem Lesen oder der Sprache haben, und sicherstellen, dass die Informationen in einer leicht verständlichen Weise vermittelt werden.


Ähnlich wie die Montage und die Bedienung von Höhenzugangstechnik körperlich anstrengend sein können, sollte der Arbeitgeber die körperliche Eignung potenzieller Bediener sowie alle individuellen Risiken ermitteln. Arbeitgeber sollten sich der folgenden Faktoren bewusst sein, die zusätzliche Maßnahmen erfordern können, um ein sicheres Arbeiten zu ermöglichen: Lese- und Sprachfähigkeiten, Seh- und Hörvermögen, Herzkrankheiten, Bluthochdruck, Epilepsie, Höhenangst / Schwindel, Gleichgewichtsstörungen, eingeschränkte Gliedmaßenfunktion, Alkohol- oder Drogenabhängigkeit sowie psychische Erkrankungen.


Wenn Personen Schwierigkeiten mit dem Lesen, Schreiben oder Sprachverständnis haben oder Zweifel an ihrer Eignung zum sicheren Bedienen von Höhenzugangstechnik bestehen, müssen sie ihren Arbeitgeber darüber informieren. Bei der Teilnahme an einer Schulung für Höhenzugangstechnik muss die Person ihren Instruktor/Ausbilder informieren. Arbeitgeber und/oder Instruktoren/Ausbilder müssen dann die Fähigkeiten der Personen bewerten und, wo relevant, geeignete Maßnahmen setzen, um die sichere Nutzung der Höhenzugangstechnik durch die Person zu gewährleisten. Viele dieser Umstände sind weit verbreitet und stellen – sofern entsprechende Maßnahmen gesetzt werden – kein Hindernis für die Nutzung von Höhenzugangstechnik dar.