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5844: Ist das Tragen von Sicherheitsgeschirr notwendig?

IPAF als auch die Sicherheitsbehörden empfehlen dringend das tragen von Sicherheitsgeschirr auf allen Teleskoparbeitsbühnen. Auf Scherenarbeitsbühnen und Senkrechtliften sollte je nach Einsatz und Bodenverhältnissen entschieden werden, ob das Tragen von Sicherheitsgeschirr sinnvoll ist.

Wenn die Bedienungsanleitung des Geräteherstellers das Tragen von Sicherheitsgeschirr vorschreibt.

5850: Brauche ich für Fahrzeugbühnen eine Tachoscheibe?

Zur Fahrtenschreiberpflicht für die Aufzeichnung von Lenkzeiten gilt die in der EU-Verordnung 3821/85 festgelegte Regelung.

Alle Fahrzeuge über einem Höchstgewicht von 3.5t (einschließlich Anhängern) unterliegen der EU-Lenk- und Ruhezeiten-Verordnung 3820/85 und müssen über einen in der EU zugelassenen Fahrtenschreiber verfügen. Ein Fahrtenschreiber kann die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrers sowie eines Zweitfahrers aufzeichnen.

Ausgenommen hiervon sind:
Lastfahrzeuge bis zu 7.5t, zum Transport von Arbeitsmaterial oder -ausrüstung für den Fahrer innerhalb eines Radius von 50km vom Standort des Fahrzeuges, bei welchen das Lenken des Fahrzeuges nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt.

Dies gilt auch bei Fahrten in oder durch AETR-Mitgleidstaaten.

 

5843: Was ist in Bezug auf die Bodenbeschaffenheit zu beachten?

  • Die Bodenbeschaffenheit kann von Job zu Job sehr unterschiedlich sein. Vergewissern Sie sich deshalb vor jedem Einsatz über die Befahrbarkeit des Bodens.
  • Der Nutzer der Arbeitsbühne ist für den sicheren Stand des Gerätes verantwortlich - also stets die Bodenbeschaffenheit prüfen.
  • Nichtbeachtung könnte teuer werden, wenn die Standfläche vorher aufbereitet werden muss, oder das Gerät nicht geeignet ist.
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