Gemäß Betriebssicherheitsverordnung hat der Arbeitgeber Festlegungen zu treffen, damit Gefährdungen durch Herausgeschleudert werden von Beschäftigten aus dem Arbeitskorb verhindert werden. Die Verwendung von PSAgA auf mobilen Teleskoparbeitsbühnen ist daher dringend geboten, wobei das Verbindungsmittel der DIN 19427 entsprechen muss. Dieses sind z.B. automatische und für Hubarbeitsbühnen zugelassene Höhensicherungsgeräte mit energieabsorbierenden Element. Dazu gehören die Maschinenkategorien Statisch Boom (1B) und Mobil Boom (3B).