F1: EINWEISUNG FÜR MOBILEN HUBARBEITSBÜHNEN (MEWP)
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Vor der Bedienung einer Hubarbeitsbühne, die sich in Gewicht, Höhe, Länge oder Komplexität deutlich von der Hubarbeitsbühne unterscheidet, auf der die Schulung stattgefunden hat, ist eine Einweisung erforderlich. Der Bediener, der Vorgesetzte, das nominierte Bodenrettungspersonal, der Servicetechniker/Techniker und der Einweiser benötigen vor der Wahrnehmung ihrer Aufgaben eine
angemessene Einweisung in die Hubarbeitsbühne.
Es gibt viele verschiedene Hubarbeitsbühnenhersteller, -Modelle und -Funktionen, daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Bediener für jede Hubarbeitsbühne eine Einweisung bekommen, mit der sie nicht vertraut sind. Eine unzureichende Einweisung kann das Risiko von Unfällen mit Todesfolge, schweren Verletzungen der Mitfahrer und des Personals am Boden, sowie Schäden an der Arbeitsbühne, am Eigentum und an der Umwelt erhöhen.
Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, sicherzustellen, dass alle Hubarbeitsbühnen Bediener angemessen geschult und eingewiesen werden, um die geltenden Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften einzuhalten.
Die Einweisung sollte von einer kompetenten, autorisierten Person durchgeführt werden. Ein Hubarbeitsbühnen Bediener kann sich jedoch mit einer Hubarbeitsbühne vertraut machen, wenn er über die Bedienungsanleitung des aktuellen Herstellers, ausreichende Erfahrung, Zeit und Informationen verfügt, um die Aufgabe und die Risiken kompetent einzuschätzen.
Eine maschinenspezifische Einweisung sollte auf der Grundlagenschulung aufbauen und Folgendes abdecken:
-Anweisungen und Warnungen des Herstellers in der Bedienungsanleitung
-Ort der Daten-/Genehmigungsplakette.
-Nachweis einer laufenden wiederkehrenden
-Inspektion/gründlichen Untersuchung
-Sichtprüfungen und Überprüfung vor dem Einsatz.
-Sicherheitsmerkmale, Funktionen und Vorrichtungen
-Betriebseigenschaften und Grenzen.
-Anordnung und Verwendung von Bedienelementen (Plattform, Boden und Hilfssteuerungen)
-Notablassverfahren
-So überprüfen und setzen Sie das sekundäre
-Schutzsystem zurück (falls vorhanden).
-Alle vom Hersteller der Hubarbeitsbühne angegebenen Bereiche.