Vor der Bedienung einer Hubarbeitsbühne, die sich in Gewicht, Höhe, Länge oder Komplexität deutlich von der Hubarbeitsbühne unterscheidet, auf der die Schulung stattgefunden hat, ist eine Einweisung erforderlich. Der Bediener, der Vorgesetzte, das nominierte Bodenrettungspersonal, der Servicetechniker/Techniker und der Einweiser benötigen vor der Wahrnehmung ihrer Aufgaben eine
angemessene Einweisung in die Hubarbeitsbühne.