Was sind die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Schulung in Europa?

In der Richtlinie 95/63/EEC des Europäischen Parlaments und des Rates (geänderte Richtlinie 89/655/EEC), Artikel 7 ist Folgendes festgelegt:

"Unbeschadet der Festlegungen in Richtlinie 89/391/EEC, Artikel 12 liegt es in der Verantwortung des Arbeitgebers, dafür Sorge zu tragen, dass:

  • ArbeitnehmerInnen, die Arbeitsgeräte nutzen oder betreiben, eine angemessene Ausbildung hierzu erhalten, einschließlich der Unterrichtung über alle mit einer solchen Arbeit verbundenen Risiken und Gefahren;
  • ArbeitnehmerInnen, wie unter Artikel 5, Absatz 2 beschrieben, eine angemessene Schulung erhalten".

Dieser Absatz 2 des Artikels 5 bezieht sich auf Reparatur-, Modifizierungs- oder Wartungsarbeiten und legt fest:

"Wo mit dem Einsatz von Arbeitsgeräten oder Maschinen ein besonderes Risiko oder eine Gefahr für die Person verbunden ist oder gesundheitliche Risiken bestehen, liegt es in der Verantwortung des Arbeitgebers, dafür Sorge zu tragen, dass:

  • "ArbeitnehmerInnen zur Ausführung von Reparatur-, Modifizierungs- oder Wartungsarbeiten eine ausreichende Ausbildung erhalten."