Kündigung der IPAF Mitgliedschaft

Ein Unternehmen hat das Recht, seinen Mitgliedsantrag jederzeit während des Antragsverfahrens zurückzuziehen, bevor es als IPAF-Mitglied bestätigt wird. Wenn Sie als bestehendes Mitglied Ihre Mitgliedschaft kündigen möchten, können Sie eine E-Mail an Ihren Landes-/Regionalvertreter oder an die IPAF-Mitgliedsabteilung (members@ipaf.org) schicken, in der Sie uns mitteilen, dass Sie Ihre Mitgliedschaft bzw. die Ihres Unternehmens kündigen möchten und den Grund dafür nennen. Alle weiteren Informationen zur Kündigung von Mitgliedschaften finden Sie in Abschnitt 9 der IPAF Regeln.