Statisch Vertikal (1a) Statisch Boom (1b)
Mobil Vertikal (3a) Mobil Boom (3b)
Vorhandene PAL Cards behalten ihre Gültigkeit wie angegeben und werden weiterhin anerkannt. Die Änderung der Kategorien betrifft keine bereits durchgeführten Schulungen. Vorhandene PAL Cards werden nur dann geändert, wenn sich nach einer erfolgreichen Neuschulung erneuert werden.
Nein, es ist nicht notwendig, dass Inhaber von PAL Cards ihre Karten ändern lassen. Vorhandene PAL Cards behalten ihre Gültigkeit bis zum jeweiligen Ablaufdatum.
PAL Card-Inhaber, die verlorene Karten ersetzen lassen müssen, erhalten Duplikate mit den ursprünglichen Kategorien, in denen sie geschult wurden, da die auf der PAL Card dargestellten Kategorien die erhaltene Schulung darstellen. Wer ab 2008 eine Neuschulung oder eine Aufstufung absolviert, erhält Karten mit den neuen Kategorien.
Nein, da Sie in der Kategorie TP geschult wurden, nicht in VMP. Sie dürfen nur eine Maschine bedienen, für die Sie geschult wurden.
Die Ausbildung, die Sie erhalten haben, beinhaltet Abschnitte für die Nutzung von Lkw-Arbeitsbühnen. Bevor Sie jedoch Geräte verwenden, die sich von den von Ihnen bereits bedienten Arbeitsbühnen unterscheiden, müssen Sie eine angemessene Einweisung bei einer geeigneten Person absolvieren. Klicken Sie hier, um die IPAF-Richtlinie zur Einweisung zu lesen.
Nein, denn es handelt sich um unterschiedliche Kategorien, die unterschiedliche Schulungen erfordern.
Die Schulungen zielen auf alle 1a ab und umfassen daher ein erheblich größeres Gebiet. Aus diesem Grund wird die Teilnehmerzahl absichtlich klein gehalten.
Nein, wenn Sie Ersatz für eine verlorene Karte benötigen, erhalten Sie ein Duplikat mit den ursprünglichen Kategorien, in denen Sie geschult wurden.
Wenn eine selbstfahrende Auslegerarbeitsbühne mit Stützen nur mit der Arbeitsbühne in der abgesenkten Position, d.h. der Transportstellung gefahren kann, wird sie als Statisch Boom (1b) eingestuft. Wenn jedoch eine selbstfahrende Auslegerarbeitsbühne mit Stützen mit ausgefahrener Plattform fahren kann, so wird sie als Mobil Boom (3b) eingestuft.
[Anmerkung: Wenn die Stützen/Stabilisatoren verwendet werden müssen, bevor die Arbeitsbühne über eine bestimmte Höhe hinaus angehoben werden darf, sie jedoch mit unterhalb dieser Höhe fahren darf, so wird sie dennoch als Mobil Boom (3b) eingestuft.]
Wenn eine Scherenarbeitsbühne mit Stützen nur mit der Arbeitsbühne in der abgesenkten Position, d.h. der Transportstellung fahren kann, wird sie als Statisch Vertikal (1a) eingestuft. Wenn jedoch eine Scherenarbeitsbühne mit Stützen mit ausgefahrener Plattform fahren kann, so wird sie als Mobil Vertikal (3a) eingestuft.
[Anmerkung: Wenn die Stützen/Stabilisatoren verwendet werden müssen, bevor die Arbeitsbühne über eine bestimmte Höhe hinaus angehoben werden darf, sie jedoch mit unterhalb dieser Höhe fahren darf, so wird sie dennoch als Mobil Vertikal (3a) eingestuft.]
Wenn eine selbstfahrende Auslegerarbeitsbühne mit Stützen nur mit der Arbeitsbühne in der abgesenkten Position, d.h. der Transportstellung fahren kann, wird sie als Statisch Boom (1b) eingestuft. Wenn jedoch eine selbstfahrende Auslegerarbeitsbühne mit Stützen mit angehobener Plattform fahren kann, so wird sie als Mobil Boom (3b) eingestuft. Also wäre die Antwort hier 3b.